Inhalt:
Wer kann im SBW wohnen?
Das Angebot richtet sich an erwachsene Personen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf stationäre Betreuung haben.
Wesentliche Voraussetzung zur Aufnahme in den Bereich des Stationär Begleiteten Wohnens ist die Motivation jedes Einzelnen, sein Leben möglichst unabhängig von Hilfen gestalten zu wollen. Es ist daher notwendig, in eine geregelte Tagesstruktur eingebunden zu sein. Darüber hinaus ist ein gewisses Maß an Gemeinschaftsfähigkeit erforderlich, sowie die Bereitschaft, notwendige Absprachen und Regeln für ein Zusammenleben einzuhalten und zu akzeptieren.
Weitere Kriterien sind die Verkehrssicherheit und das Orientierungsvermögen in vertrauter Umgebung. Eine Aufnahme in das Stationär Begleitete Wohnen kann auch dann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass nach einer intensiven Trainingszeit entsprechende Kompetenzen in den notwendigen Bereichen entwickelt werden können.
