Integra gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Arbeit

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Inhalt:

Wer kann bei uns wohnen?

Grundvoraussetzung für die Aufnahme ins Betreute Wohnen ist die Freiwilligkeit bzw. der Wunsch der Person mit geistiger Behinderung, in einer der genannten Wohnformen leben zu wollen. Selbstverständlich müssen zuvor auch alle Fragen zur Finanzierung geklärt sein.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Wohnform der betreuten Wohngemeinschaft setzt eine geregelte Tagesstruktur (z.B. Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Ausbildung) voraus. Das Akzeptieren und das Einhalten von Regeln, die für ein Zusammenleben erforderlich sind, müssen ebenfalls gegeben sein. Als Grundlage muss allerdings bei jedem Bewohner eine Motivation vorhanden sein, selbstständig leben zu wollen.

Beim Betreuten Einzelwohnen muss darüber hinaus ein höheres Maß an Selbstständigkeit und der Wunsch, allein in einer eigenen Wohnung zu leben vorhanden sein.

Personen, bei denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung oder eine Suchterkrankung vorliegt, können leider nicht bei dem Angebot des Betreuten Wohnens berücksichtigt werden.

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